Ihr Widerrufsrecht

Gesetzliches Widerrufsrecht nach BGB

Ihr Widerrufsrecht

Gesetzliches Widerrufsrecht nach BGB

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die vhs Zeven, Poststraße 10-12, 27404 Zeven, E-Mail: info@vhs-zeven.de, mit einer eindeutigen Erklärung ( z.B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Rücktrittsbedingungen der vhs Zeven zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht

Die Rücktrittsfrist endet 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind Sie zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet.

Bei ausgefallenen Veranstaltungen entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.

Für Prüfungen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen. Sollte Ihre Stornierung rechtzeitig eingegangen sein und Sie haben bereits bezahlt, wird Ihnen selbstverständlich das Entgelt erstattet.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihre Anmeldung stornieren wollen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall schriftlich mit. Dabei müssen Fristen eingehalten werden. Mündliche oder telefonische Abmeldungen oder schriftliche, telefonische oder mündliche Hinweise an Ihre Kursleitung können wir leider nicht akzeptieren. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.